Heizungsgesetz / GEG 2024: Neuerungen und Regelungen beim Heizungstausch
- philipptheis
- 3. Jan. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Jan. 2024
Das Jahr 2024 bringt für Eigentümer von Immobilien einschneidende Veränderungen im Bereich Recht, Gesetz und Förderung mit sich, insbesondere in Bezug auf den Heizungstausch. Die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) zum 1. Januar dieses Jahres hat weitreichende Konsequenzen für die Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Hier sind die wichtigsten Neuerungen und Regelungen im Überblick:

1. GEG 2024 in Kraft getreten
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) wirksam. Es setzt klare Vorgaben für den Heizungstausch, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien. Die Regelungen zielen darauf ab, dass mindestens 65 Prozent jeder neuen Heizungsanlage auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Dies gilt vor allem beim Einbau einer neuen Heizung und betrifft verschiedene Heizsysteme.
2. Anforderungen an Heizungsanlagen nach GEG 2024
Die neuen Vorgaben des GEG 2024 gelten nicht bei Reparaturen, sondern ausschließlich bei der Installation neuer Heizungen. Bei Zentralheizungen, die sowohl Wärme als auch Warmwasser erzeugen, müssen die Regelungen für das gesamte System beachtet werden. Falls Wärme und Warmwasser getrennt erzeugt werden, gelten die Anforderungen nur für das jeweilige Einzelsystem. In Gebäuden mit mehreren Heizungsanlagen gelten die Regelungen entweder für die einzelne Anlage oder für alle installierten Anlagen im Quartier.
3. Erfüllungsoptionen nach GEG 2024
Das GEG 2024 bietet verschiedene Erfüllungsoptionen, die die Vorgaben erfüllen können, darunter:
Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz
Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Stromdirektheizung
Solarthermie-Anlage
Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff
Wärmepumpen-Hybridheizung
Solarthermie-Hybridheizung
- Kombiniert eine Solarthermie-Anlage mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung.
4. Übergangsregelungen und Ausnahmen
Für bereits bestellte Heizungen und den Zeitraum bis zur Vorliegen der Wärmeplanung der Kommunen gibt es Ausnahmen und Übergangsregelungen. Kommunen mit über 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 Zeit, um Heizungen einzubauen, die die Anforderungen des GEG nicht erfüllen. Ausnahmen gelten, wenn bereits vorher ein Wärmeplan vorliegt oder das Gebäude für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ausgewiesen wurde.
5. Langfristige Auswirkungen und Pflichten
Für Gas-Etagenheizungen gibt es spezielle Regelungen. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausfall der ersten Gas-Etagenheizung müssen Eigentümer entscheiden, ob auf eine Zentralheizung umgestellt oder weiterhin dezentral geheizt wird. Die Entscheidung muss dem Bezirksschornsteinfeger schriftlich mitgeteilt werden. Bei fehlender Entscheidung greift eine Pflicht zur vollständigen Umstellung auf eine Zentralheizung.
Zusammenfassung
Die Einführung des GEG 2024 bringt klare Vorgaben für den Heizungstausch mit sich. Erneuerbare Energien stehen im Fokus, und verschiedene Erfüllungsoptionen ermöglichen eine flexible Umsetzung. Ausnahmen und Übergangsregelungen bieten Eigentümern zeitlichen Spielraum, während langfristige Verpflichtungen sicherstellen, dass Gebäude langfristig effiziente und nachhaltige Heizungssysteme nutzen.



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