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Die Rückkehr der Energieberatungsförderung

Nach einer vorübergehenden Pause können sich Eigenheimbesitzer und Sanierungsinteressierte über eine positive Entwicklung freuen: Die Förderung von Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude ist wieder möglich. Der vorübergehende Stopp von Förderprogrammen, der seit November anhielt, ist nun aufgehoben.


Ein Muster eines individuellen Sanierungsfahrplans

Die Wiederaufnahme dieser Fördermaßnahme ist besonders erfreulich für Immobilieneigentümer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) anfertigen lassen wollen. Die Förderung beläuft sich auf großzügige 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. In Ein- oder Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderung 1.300 Euro. Bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten steigt der Betrag auf 1.700 Euro.


Mit einer iSFP Energieberatung steigt dann nicht nur der Grundförderung von Einzelmaßnahmen von 15% auf 20%, sondern auch die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen verdoppeln sich von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr. So zahlt sich der iSFP häufig schon mit der ersten Maßnahme.


Obwohl die offizielle Freigabe der Fördermittel auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am 19. Januar nachmittags noch nicht aktualisiert wurde, signalisiert die Rückkehr der Förderung einen positiven Start in das Modernisierungsjahr 2024.


Die Wiederaufnahme der Mittel aus der Bundesförderung Wärmenetze, BEW, ist ebenfalls von Bedeutung, da sie eng mit dem Gebäudeenergiegesetz und der Wärmeplanung verknüpft ist.


Die Energieberatungsförderung ist nicht nur eine finanzielle Erleichterung für Eigenheimbesitzer, sondern trägt auch dazu bei, nachhaltige Sanierungsmaßnahmen zu fördern und den Energieverbrauch zu optimieren. Dieser Schritt markiert einen positiven Wendepunkt für diejenigen, die ihre Wohnräume effizienter und umweltfreundlicher gestalten möchten.


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